02533 4097225Viele Menschen mit Pflegegrad nutzen den Entlastungsbetrag nicht – obwohl er ihnen zusteht. Homeplus zeigt Ihnen, wie Sie die 131 € monatlich für Haushaltshilfe, Betreuung und mehr einsetzen können.
Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Kassenleistung für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Er beträgt 131 €/Monat und kann für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden – zum Beispiel für Haushaltshilfe, Betreuung zu Hause oder die Begleitung zu Terminen.
Der Betrag wird von Ihrer Pflegekasse erstattet und deckt einen Teil der Kosten ab. Wer ihn nicht nutzt, lässt Geld liegen, das ihm zusteht. Nicht verbrauchte Beträge können bis zu 12 Monate angespart werden – verfallen aber spätestens zum 30. Juni des Folgejahres.
Anspruch haben alle Personen, die von ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad erhalten haben – unabhängig davon, ob sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden oder einen ambulanten Pflegedienst nutzen.
Ob Sie Pflegegeld beziehen, Pflegesachleistungen nutzen oder beides – der Entlastungsbetrag steht zusätzlich zur Verfügung.
Homeplus stellt die Leistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen nur die Differenz zwischen Stundensatz und Erstattung.
Sie bezahlen zunächst selbst, reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten die Erstattung direkt auf Ihr Konto.
Unsere Pflegeberaterinnen erläutern Ihnen beide Wege im kostenlosen Erstgespräch und helfen Ihnen beim ersten Einreichen.
bis 3.539 €/Jahr
Ab Pflegegrad 2. Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist – z. B. durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe.
Wichtig seit 2025: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag. Sie entscheiden selbst, wie Sie die Mittel aufteilen – planen Sie daher vorausschauend. Nicht genutzte Beträge verfallen zum 31. Dezember des laufenden Jahres.
bis 40 % der Sachleistungen
Ab Pflegegrad 2. Nicht genutzte ambulante Pflegesachleistungen können zu 40 % in Entlastungsleistungen umgewidmet werden – mehr Spielraum für Haushaltshilfe & Betreuung.
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) haben gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von 131 €/Monat. Der Betrag wird direkt von der Pflegekasse erstattet.
Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Bei Homeplus sind das: Haushaltshilfe, Betreuung, Alltagsbegleitung, Begleitung zu Terminen sowie Fensterreinigung. Homeplus ist seit 2021 anerkannter Anbieter nach AnFöVO NRW.
Ja, nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können bis zu 12 Monate lang angespart werden – müssen jedoch spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt sein. Nicht genutzte Beträge verfallen danach. Planen Sie daher frühzeitig, um Ihren Anspruch vollständig zu nutzen.
Bei der direkten Abrechnung stellt Homeplus die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab – Sie zahlen nur den Differenzbetrag. Beim Selbsteinreichen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung dann bei Ihrer Pflegekasse ein. Das Selbsteinreichen ist bei uns ohne Abrechnungsaufwand möglich.
Die Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad 2 zu, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist (Urlaub, Krankheit o. ä.). Seit 2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Sie können selbst entscheiden, wie Sie die Mittel aufteilen. Wer den gesamten Betrag für die Verhinderungspflege nutzt, kann einen späteren Kurzzeitpflegeaufenthalt nicht mehr über diesen Topf finanzieren. Wichtig: Nicht genutzte Beträge verfallen zum 31. Dezember des laufenden Jahres.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % ihrer nicht genutzten ambulanten Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwidmen. Damit erhöht sich der Betrag, der für Haushaltshilfe und Betreuung zur Verfügung steht.
Der Entlastungsbetrag wird nicht separat beantragt – er steht Ihnen mit anerkanntem Pflegegrad automatisch zu. Sie müssen ihn jedoch aktiv nutzen, indem Sie Leistungen bei einem anerkannten Anbieter wie Homeplus in Anspruch nehmen. Unsere Pflegeberaterinnen helfen Ihnen dabei.
Ja. Anbieter von Entlastungsleistungen müssen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW) anerkannt sein. Homeplus ist seit 2021 anerkannter Anbieter nach AnFöVO NRW.
Unsere Pflegeberaterinnen klären mit Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen – und wie Sie diese am einfachsten nutzen. Kostenlos und unverbindlich.
Mo–Fr 9–13 Uhr und 14–16 Uhr · Münster und Hamm